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Information zum Thema Schweißrauch-Absaugung 5 i
Umwelttechnik | INFO
Weitere Vorschriften:
Arbeitsschutzgesetz, § 5 ArbSchG Gefahrstoffverordnung,
„Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ GefStoffV Anhang I Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“
X Pfl icht des Betreibers, Gefährdungen zu identifi zieren, X Vollständige Erfassung an der Entstehungsstelle, Luftrück führung nur
Schutzmaßnahmen zu treffen, deren Wirksamkeit regelmäßig zu nach ausreichender Reinigung.
überprüfen und zu dokumentieren. X Absaug- und Filteranlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
X Keine Aufnahme der Tätigkeit ohne Schutzmaßnahmen. und sind mindestens jährlich auf Funktion und Wirksamkeit zu prüfen.
DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Werden bei Tätigkeiten (Schweißen) Gefahrstoffe (Schweißrauch) freigesetzt, sind die damit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln:
1. Art der Luftverunreinigung / des Schweißrauchs, vor allem 3. Ermittlung der Emissionsrate in Abhängigkeit vom Verfahren
beeinfl usst durch: X Niedrig (< 1 mg/s) z. B. UP-Schweißen, Gasschweißen, WIG-Schweißen
X Arbeitsverfahren X Mittel (1-2 mg/s) z. B. Laserschweißen ohne Zusatzwerkstoff,
X Zusatzwerkstoff Energiearmes Schutzgasschweißen
X Hoch (2-25 mg/s) MIG/MAG-Schweißen, LBH-Schweißen,
2. Ermittlung der gesundheitsgefährlichen Eigenschaften der Fülldrahtschweißen mit Schutzgas
Schweißrauchbestandteile: X Sehr hoch (>25 mg/s) Fülldrahtschweißen ohne Schutzgas,
X Atemwegs- und lungenbelastende Stoffe (z. B. Eisenoxide, Plasmaschneiden
Aluminiumoxid)
X Toxische oder toxisch-irritative Stoffe (z. B. Manganoxid, Kupferoxid, 4. Ermittlung der Arbeitsbedingungen
Zinkoxid) X Räumliche Bedingungen
X krebserzeugende Stoffe (z. B. Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxid) X Kopf- und Körperposition in Zwangshaltung
X Schweißdauer
RANGFOLGE DER SCHUTZMASSNAHMEN (STOP-PRINZIP)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Erfassung von schädlichen Emissionen:
ubstitution
S(Wechsel der Stoffe oder des Verfahrens)
echnische Maßnahmen 5
T(Erfassung an der Entstehungsstelle/Raumlüftung)
rganisatorische Maßnahmen
O(Reduzierung Personenzahl und Expositionszeit)
ersönliche Maßnahmen
P(Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz)
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