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i INFO | Service- und Dienstleistungen
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
NACH BetrSichV UND ArbSchG
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im deutschen nahmen zu treffen. Die gesetzlichen Grundlagen fi nden sich insbesondere
Arbeitsschutzrecht. Sie dient dazu, Gefährdungen für die Sicherheit und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Betriebssicherheits-
Gesundheit der Beschäftigten zu identifi zieren und geeignete Schutzmaß- verordnung (BetrSichV).
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
ABLAUF EINER
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Das ArbSchG verpfl ichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass eine
Gefährdung möglichst vermieden oder minimiert wird (§ 4 ArbSchG). Eine
Gefährung erkennen
Gefährdungsbeurteilung ist in § 5 ArbSchG ausdrücklich vorgeschrieben.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Risiko bewerten
Die BetrSichV konkretisiert die Anforderungen für den sicheren Betrieb
von Arbeitsmitteln. Nach § 3 BetrSichV muss vor der Bereitstellung und
Maßnahmen umsetzen Benutzung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
werden.
Wirksamkeit prüfen Besonderheiten:
X Fokus auf technische Arbeitsmittel (z. B. Maschinen, Werkzeuge)
X Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Arbeitsmittels
Dokumentieren
X Einbeziehung physikalischer, chemischer und ergonomischer
Gefährdungen
QUELLEN VON
GEFÄHRDUNGEN
ELEMENTE DER
Psychosoziale Organisation
Faktoren GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
1. Ermittlung der Gefährdungen
X Mechanische Gefährdungen
X Elektrische Gefährdungen
Gefährdung X Chemische Stoffe
X Psychische Belastungen
X Arbeitsumgebung
2. Bewertung der Gefährdungen
Umwelt Mensch
X Eintrittswahrscheinlichkeit
X Schwere möglicher Schäden
X Dauer und Häufi gkeit der Exposition
3. Festlegen von Maßnahmen
MASSNAHMENPYRAMIDE
X Technische Maßnahmen (z. B. Schutzvorrichtungen)
(STOP-PRINZIP) X Organisatorische Maßnahmen (z. B. Arbeitszeitgestaltung)
X Persönliche Maßnahmen (z. B. PSA)
4. Dokumentation
X Ergebnisse der Beurteilung
Persönliche X Getroffene Maßnahmen
Schutz- X Zeitpunkt der nächsten Überprüfung
maßnahmen
5. Wirksamkeitskontrolle
Organisatorische
Maßnahmen X Regelmäßige Evaluation
X Anpassung bei veränderten Bedingungen
Technische Maßnahmen
Substitution
(z. B. Gefahrstoff ersetzen)
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